Donnerstag, 26. Januar 2006

Alles im Ermessenspielraum des Arztes...

Zitate aus dem Buch 'Onkologie für Krankenpflegeberufe' von Thieme Verlag, darüber bin ich heute beim schmökern auf Station gestolpert:

Beispiel einer chronischen Nichtinformation:
38jähriger, psychisch sehr differenzierter Kaufmann mit leider bereits fortgeschrittenem inoperablem Kolonkarzinom. Der Hausarzt sprach sich mit dem chirurgen ab, den Patienten, der "schon immer ein Hypochonder und Neurotiker gewesen sei", nicht über seine schwere Krankheit zu informieren. Niemand erkannte offenbra seine notvolle Ungewißheit und sein unausgesprochenes Erahnen der Natur seines Leidens. Auch bei sichtlicher Zustandverschlechterung anläßlich der ambulanten Kontrollen beim Hausarzt und in lockerer Folge beim chirurgen erfolgte kein klärendes Gespräch... [...]

Beispiel einer krassen Fehlinformation:
Bei einer 54jährigen, offenbar sehr sensiblen Patientin wurde aufgrund einer längerfristigen ungeklärten Oberbauchsymptomatik [...] die diagnose eines weit fortgeschrittenen, inoperablen Magenkarzinoms gestellt. Monatelang hatte ihr Hausarzt sie vertröstet, dass alles nur 'nervöser Natur' sei. Man vereinbarte ärztlicherseits, der Patientin mitzuteilen, sie hätte "lediglich ein großes magengeschwür". Die resolute Patientin wollte umgehend operiert werden, erhielt jedoch die Antwort, das "Geschwür und belanglose Verwachsungen jetzt noch keiner Operation bedürften." Als Antwort auf ihre grübelnde Skepsis fertigte man der Patientin sogar ein vom Klinikchef unterzeichnetes falsches Zeugnis samt gefälschtem Histologiebericht aus und sandte sie zur Erholung in ein Kurhaus. [...]

Beispiel einer falschen Informationstaktik:
Bei einer 41jährigen Frau wurde durch den Frauenarzt anläßlich einer Routinekontrolle ein fortgeschrittenes Portiokarzinom [...] festgestellt. Operation und Nachbestrahlungen erfolgten - auf dringenden Wunsch des Ehemannes und des ihn beeinflussenden Hausarztes - ohne Angabe des wahren Grundes gegenüber der Patientin. Man sprach von "operativem ausschalten einer sonst gefährlichen Blutungsquelle und eines Gebärmuttervorfalls". Als die Frau nach der Operation kategorisch Bescheid wissen wollte, wichen ihr die Klinikärzte aus und wiederholten die Scheindiagnose. Auch der nachbehandelnde Strahlentherapeut wurde angehalten, "mit der Patientin doch dieselbe Sprache zu reden". Doch die Patientin ließ sich nicht mehr länger hinhalten, wurde immer skeptischer und verweigerte nach 10 Behandlungssitzungen die Weiterbehandlung, "falls man ihr nicht klaren Wein einschenke, warum dies alles geschähe. Unter diesem Sachzwang stehend, händigte ihr der zuständige gynäkologische Oberarzt im Krankenhaus anstelle eines klärenden Gesprächs ihre Krankengeschichte aus (!), mit der Bemerkung, "Wenn sie es unbedingt wissen wollen, können sie alles selbst nachlesen." Die Patientin entnahm somit ihren Krankenakten, dass sie ein "weitgehnd hoffnungsloser Fall mit leider äußerst schlechter Langzeitprognose sei. [...]


Und als ich fassungslos darüber die anderen Schwestern fragte ob sowas wirklich sein kann, bekam ich die Antwort dass soetwas durchaus vorkommen, da die Aufklärung über die Diagnose vollkommen im Ermessensspielraum des Arztes liege, und wenn dieser glaubt es wäre besser für den Patienten, es ihm nicht zu sagen, dann sagt er es ihm halt nicht, lügt ihn sogar an.

Kaum zu fassen, oder? Also mich hat das erschreckt, dass man als Patient anscheinend so wenig Anrecht, bzw. Chance auf die Wahrheit hat...

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